Allgemeine Geschäfts-bedingungen
Hotel Büttner – Gnadts Hotellerie GbR, Schneeberg
Stand: September 2025
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle weiteren damit verbundenen Leistungen des Hotels („Hotelaufnahmevertrag“).
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
- Das Hotel kann eine Buchung in Textform bestätigen, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.
- Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Tritt ein Dritter im Namen des Kunden auf, haftet dieser gemeinsam mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
- Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Diese Verkürzungen gelten nicht bei Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die geltenden bzw. vereinbarten Preise für die Überlassung der Zimmer und in Anspruch genommene Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen oder Auslagen des Hotels gegenüber Dritten. Die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Eine vom Kunden gewünschte nachträgliche Verringerung der Anzahl gebuchter Zimmer, der Leistungen oder der Aufenthaltsdauer kann mit einer Preisanpassung verbunden sein.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug kann das Hotel eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 25,00 € erheben.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
- Bei Zahlungsverzug oder anderen begründeten Umständen kann das Hotel weitere Leistungen verweigern.
- Der Kunde ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zur Aufrechnung berechtigt.
4. Rücktritt des Kunden (Stornierung, No-Show)
- Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, bleibt der volle vereinbarte Preis fällig.
- Ist ein kostenfreies Rücktrittsrecht schriftlich vereinbart worden, kann der Kunde bis zum benannten Termin kostenfrei zurücktreten. Danach entfällt dieses Rücktrittsrecht.
- Das Hotel wird sich bemühen, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten. Gelingt dies nicht, kann bis zu 100 % des vereinbarten Preises berechnet werden.
- Ein kostenfreier Rücktritt ist bis zwei Wochen vor Anreise möglich. Hinweis: Nach Artikel 16 der EU-Richtlinie 2011/83/EU besteht bei Hotelbuchungen kein Widerrufsrecht. Es gelten die Stornobedingungen des Hotels.
5. Rücktritt des Hotels
- Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht schriftlich vereinbart wurde, ist auch das Hotel berechtigt, innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten – etwa bei nicht fristgerechter Vorauszahlung.
- Im Falle eines berechtigten Rücktritts durch das Hotel entstehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche.
6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
- Ein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
- Die gebuchten Zimmer stehen dem Kunden am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung.
- Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 10:30 Uhr zu räumen. Bei verspäteter Abreise kann das Hotel
– bis 14:00 Uhr 50 %,
– ab 14:00 Uhr 100 % des regulären Zimmerpreises berechnen.
7. Haftung des Hotels
- Das Hotel haftet für Schäden im gesetzlichen Umfang. Ausgenommen hiervon sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie solche, die auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung beruhen.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gemäß §701 BGB: maximal bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch 3.500 €. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten beträgt die Haftungssumme maximal 800 €.
- Wird dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelgelände zur Verfügung gestellt, kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Hotel haftet bei Diebstahl oder Beschädigung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Hinweise zum Laden von Akkus (z. B. E-Bike, E-Scooter, Smartphone, Powerbanks):
– Das Laden darf nur unter Aufsicht erfolgen und nicht auf brennbaren Unterlagen.
– Das unbeaufsichtigte Laden sowie die Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus in Hotelzimmern erfolgt auf eigene Gefahr.
– Für E-Bikes stehen ausgewiesene Ladepunkte zur Verfügung. Die Nutzung dieser ist verpflichtend.
– Das Hotel übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang mit Akkus entstehen. - Videoüberwachung:
An verschiedenen Stellen im Hotel (z. B. Eingangsbereiche, Flure, Parkplätze) erfolgt aus Sicherheitsgründen eine Videoüberwachung. Die Daten dienen ausschließlich dem Schutz von Gästen, Personal und Eigentum. Mit Betreten des Hotels erklärt sich der Gast mit der zweckgebundenen und datenschutzkonformen Verarbeitung dieser Aufnahmen einverstanden.
8. Hausordnung & Rauchverbot
- Das Rauchen ist im gesamten Gebäude strengstens untersagt. Dies gilt für alle Innenräume – einschließlich Zimmer, Flure, Treppenhäuser, Fensterbereiche, Restaurant und Veranstaltungsräume.
- Dieses Verbot umfasst auch E-Zigaretten, Vapes, E-Shishas und ähnliche elektronische Verdampfer.
- Ausnahme: Das Rauchen ist ausschließlich auf der Dachterrasse des Hauses gestattet – jedoch nur für die Mieter der Dachterrassenzimmer. Dort befinden sich auch die vorgesehenen Aschenbecher.
- Bei Verstoß gegen das Rauchverbot wird eine Reinigungs- und Lüftungspauschale von 175,00 € berechnet.
- Wird durch Rauchen oder Dampfen ein Feueralarm ausgelöst, trägt der Verursacher alle daraus entstehenden Kosten, insbesondere Einsatzkosten der Feuerwehr sowie Sonderreinigungen.
- Die Hausordnung des Hotels ist Bestandteil dieser AGB und durch den Gast einzuhalten.
9. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Es gelten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.
